Im Folgenden können Sie bei Interesse mehr erfahren zu den rechtlichen Grundlagen zur Erstellung von Gutachten sowie Interessantes zur Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.
Allerdings kann, darf und möchte ich Ihnen keinerlei Rechtsberatung geben. Hierzu bitte ich Sie einen Rechtsanwalt zu konsultieren.
Wie Sie sicher erkennen werden habe ich mich bei der Erstellung von Gutachten an strengen rechtlichen Vorgaben zu orientieren. Wenn Sie Fragen hierzu haben freue ich mich über Ihre Kontaktaufnahme.
Alles Wissenswerte zu Gutachten und Recht
Rechtliche Grundlagen
Ziel einer jeden Wertermittlung ist - von wenigen Ausnahmen abgesehen - die Ermittlung des sogenannten Verkehrswertes. Dieser ist in § 194 des Baugesetzbuches definiert: § 194 BauGB.
Sie enthält die Grundsätze der Verkehrswertermittlung und ist für alle Sachverständigen verbindlich.
Ebenfalls zur Anwendung kommen aktuell die NHK 2010* (Normal-Herstellungs-Kosten). Sie beinhalten die baujahrsbedingten Herstellungskosten unter Berücksichtigung der für die Zeit üblichen Bauweise und Ausstattung.
Die Basis für Verkehrswertgutachten i.S. des §194 BauGB für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken bildet die ImmoWertV (Immobilien-Wertermittlungs-Verordnung).
* bei zurückliegenden Stichtagen auch NHK 2000 oder ältere Vorschriften
Grundlagen für Gutachten
- was ist ein Gutachten
- wer darf ein Gutachten erstellen
- was ist der Zweck eines Gutachten
- welche Formen von Gutachten gibt es
Gutachten und Recht
Grundsätzlich wird unterschieden zwischen
- Gerichts- und dem
- Privatgutachten
Allerdings gelten für beide Formen die gleichen rechtlichen Grundlagen. Sie unterscheiden sich in der Art der Beauftragung (Privat oder durch das Gericht) und den zu ermittelden Sachverhalt.
Bei durch Gericht beauftragten Gutachten bestimmt diesen den Auftrag, bei privat in Auftrag gegebenen Gutachten bestimmt meist der Anlaß den Auftrag, zum Beispiel Bauschadens-, Schieds-, Versicherungs- oder Mietwertgutachten etc.
Aktuelle Gesetzesänderungen
Im Bereich Gutachten und Recht, aber auch mit sonstigen wichtigen Informationen rund um die Immobilie, interessant für Eigentümer, Vermieter und andere, möchten wir Sie hier informieren.
Wir geben alle Informationen ohne jeden Anspruch auf Richtigkeit des Inhalts weiter und haften nicht Fehlerfreiheit.
06.02.2012 - Wohnsitzklausel im Versicherungsvertrag gilt nicht für Wohnungseigentümergemeinschaft.
In Zukunft kann eine WEG die eigene Versicherungsgesellschaft nicht mehr ohne weiteres am Sitz des Objektes (der WEG) verklagen, sondern wird an den Sitz der Versicherung reisen müssen. Dies kann schon im Stadium der Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage von Bedeutung sein, denn die entstehenden Reisekosten werden nicht immer und vollständig erstattungsfähig sein, so dass die WEG auch im Falle des Obsiegens auf Kosten „sitzen bliebe“. Hinzu kommt der Nachteil für die einzelnen Miteigentümer, im Termin nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen anwesend sein zu können. Download in Vorbereitung.