Gebäudeschäden, z.B. durch Brand, Wasser etc. deren Beseitigung durch einen Versicherungsvertrag abgedeckt sind, werden sowohl im Auftrag der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer durch Bausachverständige begutachtet.
Im Rahmen der Begutachtung werden die Schadenursache, bautechnische Zusammenhänge und der Schadenumfang (Kosten) ermittelt.
Bei umfangreichen Schäden erfolgt die Regulierung und Abrechnung des Schadens häufig unter der begleitenden Kontrolle des Sachverständigen.
Bei der Gebäudeversicherung kann der Versicherungsnehmer gemäß §22 der “Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB)” das Sachverständigenverfahren verlangen und einen eigenen Sachverständigen benennen.
Bei Zweifeln am Inhalt eines vorgelegten “Versicherungsgutachtens” steht der Bausachverständige dem Versicherungsnehmer bei der fachlichen Überprüfung des Gutachtens und der Durchsetzung berechtigteter Ansprüche zur Verfügung.