Bitte beachten Sie:
eine erstes Gespräch, sei es persönlich oder per Telefon, ist für Sie immer Kostenfrei. Auch ein Ersttermin vor Ort ist in der Regel kostenfrei (Ausnahme Ortstermine > 25 km, hier 0,75 ct/ je gefahrene km incl. MwSt., fallen nicht an bei anschließender Auftragserteilung).
Sofern Sie mich mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragen geschieht dies immer schriftlich und mittels einer vertraglichen Honorarvereinbarung mit verbindlicher Leistungsbeschreibung und Beschreibung des Gutachtenumfangs. Ein Vertragsmuster stelle ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mein Sachverständigenhonorar richtet sich nach dem Umfang und der Komplexität der Bewertungsaufgabe. Dabei kommt eine Abrechnung in Anlehnung an das JVEG (Justiz- Vergütungs- und Entschädigungsgesetz) ebenso in Frage wie die Vereinbarung eines Zeit- oder Pauschalhonorars.
Je nach spezifischem Anforderungsprofil, Untersuchungsbreite und –tiefe, Komplexität sowie der Struktur der Immobilie oder des Portfolios erhalten Sie von mir vorab ein verbindliches Angebot.
Das abschließene Honorar für ein Sachverständigengutachten richtet sich nach dem Verkehrswert der Immobilie und dem Umfang der Bewertung. Rechte und Belastungen (wie z.B. Erbbaurecht, Wegerecht, Wohnrecht usw.) werden separat aufgrund des Mehraufwandes berechnet.