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Honorarregelung für Gutachten

Bitte beachten Sie:

eine erstes Gespräch, sei es persönlich oder per Telefon, ist für Sie immer Kostenfrei. Auch ein Ersttermin vor Ort ist in der Regel kostenfrei (Ausnahme Ortstermine > 25 km, hier 0,75 ct/ je gefahrene km incl. MwSt., fallen nicht an bei anschließender Auftragserteilung).

Sofern Sie mich mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragen geschieht dies immer schriftlich und mittels einer vertraglichen Honorarvereinbarung mit verbindlicher Leistungsbeschreibung und Beschreibung des Gutachtenumfangs. Ein Vertragsmuster stelle ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mein Sachverständigenhonorar richtet sich nach dem Umfang und der Komplexität der Bewertungsaufgabe. Dabei kommt eine Abrechnung in Anlehnung an das JVEG (Justiz- Vergütungs- und Entschädigungsgesetz) ebenso in Frage wie die Vereinbarung eines Zeit- oder Pauschalhonorars.

Je nach spezifischem Anforderungsprofil, Untersuchungsbreite und –tiefe, Komplexität sowie der Struktur der Immobilie oder des Portfolios erhalten Sie von mir vorab ein verbindliches Angebot.

Das abschließene Honorar für ein Sachverständigengutachten richtet sich nach dem Verkehrswert der Immobilie und dem Umfang der Bewertung. Rechte und Belastungen (wie z.B. Erbbaurecht, Wegerecht, Wohnrecht usw.) werden separat aufgrund des Mehraufwandes berechnet. 

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Honorarregelung Privatgutachten und Kaufberatungen

Privatgutachten sollten im Umfang und Form dem der gerichtsverwertbaren Gutachtenerstellung entsprechen wenn absehbar ist das es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen kann. Ist dies aber vorab auszuschließen, so ist ein Gutachten auch in verkürzter Form möglich.

Eine Kaufberatung soll Ihnen beim Verkauf oder Verkauf einer Immobilie eine Hilfestellung geben, bezgl. des Kaufpreises eine Entscheidungshilfe zu haben.
Aber nicht selten werden Entscheidungen auch unabhängig von einer objektiven Preisfindung getroffen.

Viele Immobilienmakler oder auch Internetportale bieten sogenannte Wertschätzungen oder Wertermittlungshilfen an, meist für kleines Geld.

Hier müssen Sie aber meist selber alle Daten zur Verfügung stellen, darum haftet niemand für den ermittelten Wert und verweist im Kleingedruckten wiederum auf die Sachverständigen. Immobilienprofis lassen grundsätzlich extern den wahren Wert überprüfen, denn ein Fehlkauf kann sehr teuer werden. Auch ist es gut wenn man von unabhängiger Seite eine Grundlage für Verhandlungen hat.

Meine Markteinschätzung im Zusammenhang mit einer Kauf- oder Verkaufberatung haben Mindeststandards.

Einsicht in vorhandene Grundstücksmarktberichte und gängige Kennziffern der Wertermittlung gehören dazu, ebenso eine Ortsbesichtigung. Den genauen Umfang eines Auftrages legen wir gemeinsam fest.


Honorarregelungen für weitere Dienstleistungen

Sofern andere Dienstleistungen als Gutachten gefordert werden richten sich deren Kosten nach Zeitaufwand und Art und Umfang der Beauftragung.