Ein vor Gericht verwertbares, rechtssicheres Gutachten umfasst viele Stunden an erforderlichen Recherchen, die Ausfertigung (im Schnitt 50 Seiten), notwendige Berechnungen und deren textliche Fassung sowie die Begründung der Ergebnisse, zahlreiche Unterlagen, Auskünfte und Informationen.
Die Recherchen bei durchschnittlich neun Behörden (Grundbuchamt, Liegenschaftskataster, Gutachterausschuss, Altlastenkataster, Baulastenverzeichnis, Bauamt, Bauaufsicht, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Umweltamt, Vormundschaftsgericht u.a.) ist mit ein Grund dafür, dass die Auftraggeber nicht selten 4 bis 6 Wochen auf die Fertigstellung ihres Gutachtens warten müssen.
Nach einem ersten, unverbindlichen und in der Regel kostenfreien Gespräch (max. Erstattung Fahrtkosten ab 30Km einfache Fahrstrecke, 75ct/km incl. 19%MwSt.) der Klärung aller Fragen und Wünsche des Auftraggebers und der Erteilung eines Auftrages (Sachverständigenvertrag incl. Honorarvereinbarung) zur Gutachtenerstellung beginne ich dann mit der Arbeit: weiter
Meine Leistungen als zertifizierter Bausachverständiger für bebaute und unbebaute Immobilien werden in Anlehnung an das JVEG (Justiz Vergütungs- und Entschädigungsgesetzt) abgerechnet.
Das genaue Honorar richtet sich nach dem Verkehrswert der Immobilie und dem Umfang der Bewertung. Rechte und Belastungen (wie z.B. Erbbaurecht, Wegerecht, Wohnrecht usw.) werden separat aufgrund des Mehraufwandes berechnet.