< wir arbeiten effektiver ( was zum Lachen )
02.11.2012 00:00 Age: 12 yrs
Ulrich Lütz
Ulrich Lütz
Wichtige Änderung im Nachbarschaftsgesetz
nachträgliche Dämmung der Aussenwände auf der Grundstücksgrenze jetzt möglich
Zu Mitte des Jahres 2011 wurde in NRW die Regelung gesetzlich neu verankert, den Überbau über die Grundstücksgrenze für eine nachträgliche Wärmedämmung zu erlauben. Diese Änderung ist in § 23a des NRW-Nachbarschaftsgesetzes verankert. Die Regelung gilt nicht jedoch nicht uneingeschränkt. Neubauten sind von dieser Regelung generell ausgenommen. Das Nachbarschaftsgesetze und den §23 können Sie hier nachlesen klicken